Akupunktur -  Zentrum für Allgemein­medizin Aichach

Akupunktur - Zentrum für Allgemein­medizin Aichach

Akupunktur -  Zentrum für Allgemein­medizin Aichach
Akupunktur

Die Akupunktur ist seit mehr als 3000 Jahren bekannt. Sie ist medizinisches Behandlungsverfahren aus dem Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM).

Grundlage dieser Behandlungsmethode sind die sogenannten „Energie-Leitbahnen“, auch Meridiane genannt. Diese überziehen nicht nur die Körperoberfläche sondern verbinden auch im Körperinneren Organe bzw. Organsysteme miteinander.

Geraten die im Menschen wirkenden Kräfte im Sinne der TCM nun aus dem Gleichgewicht, so entstehen Beschwerden. Die Balance zwischen Yin und Yang ist gestört. Dies kann verschiedene Ursachen haben: z.B. klimatische Einflüsse, emotionale Einwirkungen aber auch Auswirkungen einer ungeeigneten individuellen Lebensführung.

Sämtliche dieser genannten Störfaktoren beeinträchtigen nun auf vielfältige Weise das gesamtenergetische System des Menschen. Der Energiefluss wird gestört, es entwickeln sich Blockaden und Beschwerden entstehen.

Mit der Akupunktur können nun durch Nadelung definierter Punkte auf der Körperoberfläche diese Blockierungen im Leitbahnsystem aufgelöst werden. Damit werden vor allem Schmerzen gelindert und das sog. vegetative System positiv beeinflusst.

Die Akupunkturbehandlung ist eine sehr nebenwirkungsarme Therapieform.

Bei nachfolgend beispielhaft genannten Diagnosen zeigt die Akupunktur gute Wirksamkeit:

  • Allergie
  • Asthma
  • Arthrose
  • Wirbelsäulensyndrom
  • Bandscheibenschaden
  • Schulterschmerz
  • Tennis-Ellenbogen
  • Carpaltunnelsyndrom
  • Schmerz der Achillessehne
  • Kopfschmerz
  • Neuralgien (Nervenschmerz)
  • funktionelle Magen-Darmerkrankungen
  • Raucherentwöhnung
  • Schwindel
  • Schlafstörungen
  • Unruhezustände

Leistungskatalog der Kranken­kassen

Gegenwärtig haben die gesetzlichen Krankenkassen die Akupunkturbehandlung

  • bei chronischen Beschwerden (mind. sechs Monate bestehend) im Bereich der Lendenwirbelsäule,
  • bei Kniegelenk-Arthrose-Schmerz (mind. sechs Monate bestehend)

in ihren Leistungskatalog mit aufgenommen (i.d.R. 10 Akupunktur-Behandlungen 1x/Jahr).

Bei allen anderen Indikationen erfolgt die Berechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).